12.09.2024
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen vor Diskriminierung schützen soll. Niemand darf aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Glauben, Behinderung oder Alter benachteiligt werden. Aber Menschen, die wegen ihres Gewichts diskriminiert werden, schützt das Gesetz nicht. Dicke Menschen gelten vielfach als antriebsschwach und weniger leistungsfähig. Sie werden gemobbt und bevormundet.