05.11.2024
Eine verärgerte Kundin fordert das Geld von ihrer Autovermietung zurück. Angeblich soll der Wagen nicht verkehrssicher gewesen sein. Richterin Judy Sheindlin hört sich beide Seiten geduldig an und kommt zu einem klaren Urteil: Wer 3 Wochen ein Auto nutzt – und zudem einen wasserdichten Vertrag unterzeichnet hat – muss auch dafür bezahlen! Pech für die Klägerin, gut für den Autovermieter. Im zweiten Fall des Tages geht es um unbezahlte Rechnungen. Die 25-jährige Babysitterin Brittany Taylor klagt gegen ihre ehemalige Kundin, die zwei ungedeckte Schecks ausgestellt haben soll.