08.11.2024
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss aufpassen, dass er – oder sie – sich auf keine krummen Geschäfte einlässt. Diese Erfahrung musste nun auch die Klägerin Tamika Brown machen. Angeblich hat sie für ein Kfz 500 Dollar Anzahlung geleistet. Dann stand das Auto im Halteverbot und wurde abgeschleppt. Das Problem an der Sache? Der zwielichtige Gebrauchtwagenhändler hat der Käuferin zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal den Fahrzeugschein ausgehändigt! Außerdem gibt es keinerlei Quittungen. Stattdessen beruht der Deal auf einer mündlichen Vereinbarung. Wem kann Richterin Judy Sheindlin in diesem Fall glauben?